Es freut uns, dass Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Club haben. Neue Mitglieder sind im SCF 1891 immer herzlich willkommen. Zur Zeit sind die Kapazitäten unseres Segelvereins noch nicht vollständig ausgeschöpft. Kleinere Boote, wie zum Beispiel Jollen haben bei uns einen Landliegeplatz. Für größere Boote haben wir Wasserliegeplätze bis zu einer Größe von 10m Länge, 3,3m Breite und 2,3m Tiefgang. Über unsere Slippe haben wir die Möglichkeit Boote bis zu einem Tiefgang von 1,4m und einem Gewicht von 3t selbst aus dem Wasser zu holen, für größere Boote gibt es beispielsweise die Möglichkeit im Nachbarverein einen Kran zu nutzen.

Sollten Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Club entscheiden, sind Sie zunächst 12 Monate Mitgliedsanwärter. In dieser Zeit können Sie den Verein und seine Mitglieder beim gemeinsamen Segeln, Grillen und Feiern ausführlich kennenlernen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit Ihre seglerischen Fähigkeiten auszubauen und an Regatten, dem Fahrtenwettbewerb, sowie dem Gemeinschaftsleben im Verein teilzunehmen. Unser Club lebt von seinen Mitgliedern und so werden anfallende Arbeiten gemeinsam gestemmt und in Form ehrenamtlicher Arbeitseinsätze bewältigt.

Wer sich in der Gemeinschaft des SCF 1891 wohl fühlt, wird nach der Anwärterschaft in einer Mitgliederversammlung zur Aufnahme vorgeschlagen und bei Zustimmung durch die Mitglieder als ordentliches Mitglied aufgenommen.

monatliche Vereinsbeiträge

Ordentliches Mitglied 18,-€
Familienmitglied 6,-€
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 10,-€
Junioren (18-27 Jahre) in Ausbildung 10,-€

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Zusätzlich erfolgt eine jährliche Investitionsumlage von 40€ für ordentliche Mitglieder, Familienmitglieder und fördernde Mitglieder, sowie das erste Kind einer Familie, für das zweite Kind 20€ und für jedes weitere 10€.

Für ordentliche Mitglieder fällt zusätzlich eine Aufnahmegbühr von 500,00€ an.

monatliche Bootsstandmiete

Länge x Breite x 1,30€ + 7% MwSt

Unser Club hat folgende Mitgliedergruppen:

1. Mitgliedsanwärter
Nachdem Sie sich in der Vorstandssitzung vorgestellt haben, wird in der nächsten Mitgliederversammlung über Ihre Aufnahme als Mitgliedsanwärter abgestimmt.Wurden Sie durch die Mitglieder mit einfacher Mehrheit aufgenommen, besteht eine zwölfmonatige Mitgliedschaft als Anwärter bis über eine Aufnahme als ordentliches Mitglied abgestimmt wird.

2. Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder sind diejenigen Vereinsmitglieder, die nach zwölfmonatiger Anwärterschaft durch die Mitgliederversammlung  als solche aufgenommen wurden.

3. Familienmitglieder
Familienmitglieder sind volljährige Angehörige eines ordentlichen Mitglieds, die mit diesem in einer ehelichen oder eheähnlichen Gemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt leben. Sie müssen Ihre Mitgliedschaft beim Vorstand beantragen und werden dann der Mitgliederversammlung zur Abstimmung mit einfacher Mehrheit vorgestellt. Sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder können jedoch keinen Bootsliegeplatz beanspruchen.

4. Jugendmitglieder
Als Jugendmitglieder können Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgenommen werden. Über ihre Aufnahme entscheidet auf Vorschlag des Jugendleiters der Vorstand. Die Rechte und Pflichten der Jugendmitglieder sind in den Richtlinien für die Jugendabteilung geregelt. Die Übernahme des Jugendmitglieds in die ordentliche Mitgliedschaft erfolgt auf Antrag zum Ende des Jahres, indem der Jugendliche das 18. Lebensjahr vollendet hat.

5. Juniorenmitglieder
Juniorenmitglieder sind Mitglieder zwischen 18 und 27 Jahren, die sich in Ausbildung befinden (Berufsausbildung, Studium oder Ähnliches). Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder.

6. Fördermitglieder
Fördernde Mitglieder sind volljährige Personen, die die Zwecke des Clubs zu fördern bestrebt sind und ansonsten nicht am Clubleben teilnehmen. Sie sind berechtigt in allen Beratungen ihre Anliegen und Meinungen vorzutragen und Anträge zu stellen, haben jedoch kein Stimm- und Wahlrecht.

7. Ehrenmitglieder
Die Ernennung zum Ehrenmitglied, die aufgrund besonderer Verdienste um den Club und den Segelsport erfolgen kann, erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes in Übereinstimmung mit dem Vereinsbeirat durch die Generalversammlung.


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