Wir, der SC Fraternitas 1891e.V. und die Jugendabteilung, setzen uns gemeinsam für das Wohl von Kindern und Jugendlichen ein.
Kinder und Jugendliche benötigen Verständnis, Anerkennung und Lob. Sie brauchen Schutz und Unterstützung durch die Gemeinschaft. Nur dann können sie sich gesund entwickeln.
Dabei ist uns der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefahren besonders wichtig. Deshalb fordern wir von allen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, folgende Grundsätze bei der Arbeit zu beachten:
- Wir übernehmen Verantwortung für Kinder, Jugendliche und junge Menschen.
- Wir achten die Würde und die Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen.
- Im Umgang mit jungen Menschen zeigen wir Respekt und schaffen Vertrauen.
- Wir nutzen das Vertrauen junger Menschen nicht aus.
- Wir unterstützen junge Menschen bei ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung.
- Wir vermitteln Verantwortungsbewusstsein und Zusammenhalt bei jungen Menschen.
- Wir sind Vorbilder für Kinder und Jugendliche
- Wir setzen uns jederzeit aktiv ein für Gerechtigkeit, Toleranz und Respekt.
- Wir respektieren das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und wenden keinerlei Form von Gewalt an, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art.
- Wir schützen junge Menschen vor Vernachlässigung, Gefahren und Missbrauch.
- Wir handeln, wenn die Gesundheit von Kindern oder Jugendlichen in Gefahr ist. Dazu haben wir ehrenamtliche Kinderschutzbeauftragte benannt, die als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und für die konkrete Umsetzung von Maßnahmen zum Jugendschutz verantwortlich sind.
- Kinderschutzbeauftragte sind zu erreichen unter: kinderschutz@scf1891.de
- Wir suchen fachliche Hilfe, wenn es Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung gibt.
- Wir arbeiten mit den Eltern zusammen, hören ihnen zu und sind offen und ehrlich.
- Wir halten uns an die geltenden Gesetze und Regeln zum Kinderschutz und setzen in der Kinder- und Jugendbetreuung nur Personen ein, deren Eignung nicht in Frage steht.
- Es ist unsere Pflicht, die Grundsätze zum Kinderschutz einzuhalten.